Grundschuld

Grundschuld

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein Begriff aus dem Bereich der Vermögenssicherung und gehört zum Thema Immobilienfinanzierung. Sie beschreibt ein Recht, welches einem Gläubiger das Pfandrecht an einem Grundstück oder an einer Immobilie gewährt. Im Klartext bedeutet das: Der Eigentümer eines Grundstücks kann mithilfe einer Grundschuld Geld von einer Bank leihen. Sollte der Schuldner das geliehene Geld nicht zurückzahlen können, darf der Gläubiger das Grundstück verwerten, um seine Forderungen zu begleichen.

Wie funktioniert die Grundschuld?

Die Eintragung der Grundschuld erfolgt im Grundbuch. Sie wird meistens als Sicherheit für einen Kredit, wie zum Beispiel einen Immobilienkredit, verwendet. Der große Vorteil der Grundschuld gegenüber anderen Sicherheiten ist, dass sie unabhängig von der Existenz einer Forderung besteht. Das heißt, auch wenn der Kredit zurückgezahlt ist, bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen und kann für weitere Kredite als Sicherheit dienen.

Grundschuld vs. Hypothek

Häufig werden die Begriffe Grundschuld und Hypothek verwechselt. Während die Grundschuld eine abstrakte Sicherheit darstellt und nicht direkt an eine Forderung gebunden ist, ist die Hypothek eine sogenannte akzessorische Sicherheit. Das besagt, sie ist immer an die Forderung eines Gläubigers gekoppelt. Wird die Forderung beglichen, erlischt auch die Hypothek. Doch die Grundschuld bleibt durch ihre Unabhängigkeit bestehen und bietet somit mehr Flexibilität.

Warum ist eine Grundschuld wichtig bei der Vermögensverwaltung?

Innerhalb der Vermögensverwaltung spielt die Grundschuld eine zentrale Rolle, wenn es um die Finanzierung von Immobilienprojekten oder größeren Investitionen geht. Sie ermöglicht es, Vermögen effektiv einzusetzen und dabei das eigene Grundstück oder die Immobilie als Sicherheit zu nutzen. Dies eröffnet auch Investoren mit nicht sofort verfügbarem Kapital die Möglichkeit, an Immobilienprojekten teilzunehmen. Darüber hinaus ist eine Grundschuld auch ein Mittel der Wahl bei Nachlassregelungen und der Vermögensübertragung.

Verwaltung der Grundschuld

Ein wichtiger Aspekt der Grundschuld in der Vermögensverwaltung ist ihre Übertragbarkeit. So kann sie zum Beispiel von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen werden, ohne dass das Grundstück selbst den Besitzer wechseln muss. Weiterhin muss bei der Verwaltung von Grundschulden beachtet werden, dass Veränderungen oder Löschungen im Grundbuch nur durch eine notarielle Beurkundung erfolgen können. Daher ist es essentiell, schon bei der Eintragung einer Grundschuld den späteren Verwendungszweck genau zu bedenken und fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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